R ³ GmbH
Review - Regulation - Recycling 

- reliable -

Gern biete ich Ihnen Auditierungs-, Beratungs- und Zertifizierungsdienstleistungen auf dem Gebiet des Verpackungsgesetzes*, des Einwegkunststofffonds-gesetz, des Batterierecht-Durchführungsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung und der Kreislaufwirtschaft an.

Sie haben Interesse an folgenden Dienstleistungen:

  • Prüfung und Bestätigung von Vollständigkeitserklärungen gemäß § 11 VerpackG 
  • Prüfung und Bestätigung der jährlichen Meldung der Hersteller gemäß § 11 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
  • Beratung im Bereich des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG)
  • Bewertung gemäß "Mindeststandard recyclinggerechtes Design" für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
  • Verwiegung und Einstufungen  von Verkaufsverpackungen (systembeteiligungspflichtig / nicht systembeteiligungspflichtig)

  • Prüfung der korrekten Einordnung auf der Ebene Verpackungen gegenüber "Nicht-Verpackungen"
  • Überleitung der Meldung an die Zentrale Stelle 
  • Prüfung der Meldungen, inklusive des zugrunde liegenden Mengengerüstes
  • Anlagenzertifizierung gemäß der "Prüfleitlinie Mengenstromnachweis Systeme zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 (2) VerpackG"
  • Beratung im Zusammenhang mit der PPWR [Packaging and Packaging Waste Regulation ("Verordnung (EU) 2025/40")]. Diese gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Es gibt für verschiedene Regelungsbereiche jedoch auch längere Übergangsvorschriften. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machen eine Anpassung des bisherigen Verpackungsgesetzes sowie Neuregelungen in den bisher nicht geregelten Bereichen erforderlich. Vor diesem Hintergrund soll das bisherige Verpackungsgesetz aufgehoben und 2026 durch das neue "Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz" ersetzt werden.


Sie unterliegen als Gewerbebetrieb der Gewerbeabfallverordnung und erfassen 90% Ihrer Stoffströme "sortenrein"? 

  •  Gern übernehme ich die Testierung der Getrenntsammelquote (90%) nach § 4 GewAbfV 

Ihr Unternehmen will im Umgang mit Umweltproblemen im Hinblick auf Verpackungen dem Vorsorgeprinzip folgen?

Sie haben zu vorgenannten Themen Dienstleistungs- oder Schulungsbedarf?

  •  Gern stimme ich mit Ihnen gemeinsam die passgenaue Dienstleistung oder maßgeschneiderte Schulungsinhalte ab


Gotthard Boelitz


Zögern Sie bitte nicht mich bei Fragen anzusprechen!






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finden Sie zudem einige Informationen über mich und mein Lieblingshobby 


* folgende Teilbereiche sind nun, nach Ablauf meines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, auch Bestandteil meines Angebotes: Beratungsleistungen hinsichtlich des Aufbaus oder Betriebs eines dualen Systems nach § 3 (16) VerpackG oder des Aufbaus, der Testierung oder des Betriebs einer Branchenlösung oder eines Branchenlösungsbetreibers. Im Einzelnen sind die von mir nun mehr zusätzlich angebotenen Punkte nachfolgend aufgeführt: 

  • Beratung / Testierung im Bereich der Mengenstromdokumentation nach § 8 "Branchenlösung" und § 17 "Nachweispflichten" VerpackG
  • Beratung im Bereich der Entsorgungskostenkalkulationen für Systembeteiligungskosten für duale Systeme / Hersteller
  • Beratung im Bereich der Erlangung der Systemfeststellung nach § 18 "Genehmigung" VerpackG
  • Beratung im Bereich Abstimmung nach § 22 "Abstimmung" VerpackG
  • Beratung im Bereich der Vergabe nach § 23 "Vergabe von Sammelleistungen" VerpackG